Verlängerung der Mietpreisbremse in Bayern
20. Dezember 2021

In Bayern tritt ab 1. Januar 2022 eine neue Mieterschutzverordnung in Kraft. Die Mietpreisbremse gilt ab diesem Stichtag in 203 bayerischen Kommunen.
Zum 31.12.2021 läuft die aktuelle Verordnung aus, von der 162 Kommunen in Bayern betroffen waren. Während 27 Kommunen nicht länger Teil des Geltungsbereiches der neuen Verordnung sind, sind 68 Städte und Gemeinden neu hinzugekommen. Die neue Mieterschutzverordnung soll zunächst bis Ende 2025 gelten.
Die neue Verordnung besagt, dass die Miete in den erfassten Gebieten maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Dies gilt für alle Mietverträge, die neu abgeschlossen wurden. Sowohl Neubauten als auch Wohnungen, die umfangreich modernisiert wurden, sind jedoch von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Kappungsgrenze verringert
Zusätzlich zur Mietpreisbremse gibt es in den 203 Städten und Gemeinden für Mieterhöhungen zudem eine verringerte Kappungsgrenze. Dies bedeutet, dass es Vermietern in einem laufenden Mietverhältnis nur gestattet ist, die Miete um höchstens 15 % zu erhöhen, anstatt wie bislang um 20 %. Außerdem darf die Mieterhöhung auch nicht höher sein als die ortsübliche Vergleichsmiete.
Längere Sperrfrist bei Kündigungen, wenn die Wohnung umgewandelt wird
Darüber hinaus hat die neue Mieterschutzverordnung zudem zur Folge, dass in den 203 Kommunen die Kündigungssperrfrist verlängert wird, wenn vermieteter Wohnraum in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. So dürfen Käufer den Mietern erst nach 10 Jahren kündigen, wenn sie Eigenbedarf anmelden wollen. Bislang war dies nach drei Jahren möglich.