Sie haben eine Immobilie geerbt und stehen nun vor vielen Fragen. Damit sind Sie nicht allein. Jede zweite Erbschaft beinhaltet eine Immobilie. Wohneigentum ist dabei wohl der wirtschaftlichste und auch emotionalste Vermögensgegenstand in einer Erbschaft. Nicht selten sorgt die Erbschaft einer Immobilie für Streitereien innerhalb der Erbengemeinschaft.
Damit es soweit bei Ihnen gar nicht erst kommt, haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema „Immobilie in der Erbschaft“ beantwortet.
In der Regel bestimmt ein Testament über den Nachlass des Erblassers. Vor allem bei Immobilien ist es sinnvoll, im Voraus festzusetzen, wer Eigentümer der Immobilie wird. Sollte es kein Testament geben, steht die Erbschaft und damit die Immobilie den gesetzlichen Erben, also den Angehörigen, zu.
Mit Versterben des Erblassers muss der Eintrag im Grundbuch berichtigt und der neue Eigentümer der Immobilie eingetragen werden. Innerhalb von zwei Jahren nach der Erbschaft können Sie beim Grundbuchamt kostenlos einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Bei Verkauf der Erbschaftsimmobilie ist eine Berichtigung nicht nötig. Um die Eintragung vornehmen lassen zu können, müssen Sie die Erbschaft der Immobilie durch das Testament nachweisen können oder einen Erbschein vorlegen. Ist in einer Erbengemeinschaft unklar, wer die Erbschaft der Immobilien übernimmt, wird dies gerichtlich über ein Erbscheinverfahren geklärt.
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Fällt die Erbschaftsimmobilie einer Erbengemeinschaft zu, gehört allen alles zu gleichen Teilen. Diese bestimmt dann mehrheitlich oder einstimmig über die Verwaltung oder den Verkauf der Erbschaftsimmobilie. Und das kann großes Konfliktpotential haben. Komplexer wird es, wenn ein Erbe die Immobilie bewohnen möchte und den anderen der Erbengemeinschaft eine Nutzungsentschädigung zusteht. Im Fall einer Uneinigkeit entscheidet eine Teilungsanordnung über den Besitz der Erbschaftsimmobilie.
Auf Immobilien, Grundstücke und andere Nachlasswerte wird eine Erbschaftssteuer erhoben. Grundlage für die Berechnung ist der tatsächliche Verkaufswert. Wenn Sie die Immobilie nach Versterben des Erblassers weiterhin bewohnen möchten, werden Sie vom Staat begünstigt und erhalten gegebenenfalls eine Privilegierung bei Festsetzung der Steuer. In vielen Fällen lohnt es sich ebenfalls, rechtzeitig über eine Schenkung der Immobilie nachzudenken, denn diese ist steuerfrei.
Der Todesfall eines Angehörigen ist ohnehin schon eine schwierige Situation, die emotional viel abverlangt. Lassen Sie sich deshalb von einem Immobilienmakler oder Anwalt beraten: Er wird Ihnen helfen, die richtige Lösung für Ihre geerbte Immobilie zu finden und alle wichtigen Aspekte bei einer Erbschaft zu berücksichtigen.
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Ihr Arnd Odekerken - Century 21 Taunus First